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Aktuell

22.12.15 10:30

Meldestelle BetmG Art. 3c


Seit dem 1. Januar 2016 übernehmen die SoBZ des Kantons Luzern Beratungsaufträge im Rahmen der gesetzlichen Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes Art. 3c BetmG.

Sie finden hier das Vorgehensschema und das Meldeformular zum Download und Ausdruck.
Das Meldeformular muss an die KLICK Fachstelle Sucht Region Luzern, Obergrundstrasse 49, 6003 Luzern geschickt werden.


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