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Wirtschaftliche Sozialhilfe und Elternschaftsbeihilfen

 

(Region Willisau-Wiggertal)

Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert Ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration

Sie

  • haben durch Aussteuerung aus der Arbeitslosenkasse
  • infolge von ausstehenden Sozialversicherungen
  • durch Trennung oder Scheidung
  • oder einer andern Lebenssituation

kein Einkommen oder ein zu kleines Einkommen, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wir

  • berechnen gemeinsam mit Ihnen den Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe oder Mutterschaftsbeihilfen
  • reichen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein entsprechendes Gesuch ein
  • beraten Sie bei Sozialversicherungsfragen
  • begleiten Sie in der persönlichen und beruflichen Wiedereingliederung


Sie

  • haben Rechte und Pflichten, über die wir Sie gerne informieren

Im Vordergrund stehen Ihre Stärken und Ressourcen, die es von unserer Seite her zu unterstützen und zu fördern gilt im Sinn von Hilfe zur Selbsthilfe.

Unsere Hilfeleistung basiert auf:

  • Wahrung der Menschenwürde
  • Subsidiarität
  • Individueller Einstufung
  • Bedarfsdeckung
  • Angemessenheit der Hilfe
  • Professionalität der Beratung
  • Wirtschaftlichkeit
  • Leistung und Gegenleistung

Im Kanton Luzern wird die wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss den SKOS Richtlinien
ausgerichtet (Schweizerische Konferenz öffentlicher Sozialhilfe).

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